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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Übernahme des Fahrzeuges
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Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft und mit notwendiger Wagendokumenten. (Kopie Fahrzeugausweis)
Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führeraus- weises sein.
Der Mieter/Lenker erhält ein vollgetanktes Fahrzeug. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters / Lenkers. Für nicht vollgetankte Fahr- zeuge werden dem Mieter / Lenker die Treibstoffkosten sowie eine zusätzliche Gebühr für Umtriebe von Fr. 80.00 in Rechnung gestellt. Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters / Lenkers.
In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen nur in dafür geeigneten Boxen mitgeführt wer- den. Ebenso wird bei Tiermitführung eine gründliche Reinigung vorausgesetzt, in Bezug auf Haare und Geruch.
Die Fahrstrecke wird aufgezeichnet, unabhängig vom Fahrer.
Miet-voraussetzung
Der Mieter des Fahrzeuges muss eine Schweizeraufenthaltsbewilligung besitzen sowie einen gültigen Führerschein. Die Aufenthaltsbewilligung muss mindestens ein halbes Jahr ab dem Mietzeitpunkt gültig sein.
Fahrten ins
Ausland
Mietern/Lenker ist die Fahrt in Ausland strikt untersagt. Auslandsfahrten sind nur gegen Aufpreis möglich. Für Kunden mit Fahrzeugen, welche länger als 1 Monat vermietet sind, ist es erlaubt im Umkreis von 10km außerhalb der Schweiz, Einzukaufen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter/Lenker für allfällig entstehende Kosten, und wird sowie mit einer Busse von 1000.- belangt, welche Bar bei der Abgabe zu verrichten ist
Vertrags-
erfüllungen
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug, Termingerecht zurückzugeben. In den Zustand in welchen er das Fahrzeug übernommen hat. Nicht nur der Tag ist wichtig, sondern auch die genaue Zeit.
Zahlungs-
bedienungen
Zahlungen sind in bar, mit einer EC- oder Postcard und mit Kreditkarten möglich. Ebenso sind die Mieten immer im Voraus zu bezahlen, demensprechen auch bei Verlängerungen, ist der Betrag am selben Tag zu leisten, ansonsten fallen 30.- Verspätung kosten an.
Versicherung
Haftpflicht: Selbstbehalt CHF 1'000.00, unter 25 Selbstbehalt von 2000.-
Nicht Schweizer: ist ein Depot von 2000.- zu hinterlegen
Versicherungs-ausschluss
Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinflusses von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oderunter Einwirkung von betäubenden Mittel oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nicht- beachten der Mindesthöhe und –Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und fahrlässiges Handeln gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. Verkehrsübertretungen Volle Haftung des Mieters/Lenkers, zusätzliche Aufwände werden mit CHF 30.00 Bearbeitungsgebühr verrechnet bei Parkbussen.
Unfälle
Es sind zwingend der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen, ein Unfallprotokoll muss erstellt werden. Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker und wird zusätzlich mit einer Busse von 1000.- belastet
Reparaturen
Reparaturen werden nur in unseren Werkstätten durchgeführt. Eigen Reparaturen in andren Werkstätten werden nichtvergütet.
Haftung
Für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Ersatzfahrzeuge werden den Mieter zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für das Mietfahrzeug tragen der Mieter und Lenker solidarisch. Für sämtliche verursachten Schäden am Fahrzeug haften der Mieter und Lenker ebenfalls solidarisch. Der Mieter ist verpflichtet bei längerer Miete und vor allem bei Verlängerungen durch Twint und Bank, das Fahrzeug in unserer Werkstatt vorzuführen. Treten Mängel nach mehr als 1 Monat Mietzeit auf. Übernimmt der Lenker die Haftung, insbesondere für Reifen, Beleuchtung, Öl Kühlmittelstand und Abgastest. Mängel an Achse und Aufhängung können durch den Kunde falls möglich gemeldet werden, da übernimmt der Mieter keine Haftung.
Stornierungen
Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens drei Arbeitstage vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierun- gen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Fahrzeuges und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattungen.
Vertrags-
auflösung
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.
Rückgabe
Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug zurückzunehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers exkl. Be- arbeitungsgebühr von CHF 150.00.
Reinigungskosten durch unverhältnismäßige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.
Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht.
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